Eine Restschuldversicherung dient zur Absicherung des Kreditgebers als auch des Kreditnehmers bei Tod, Krankheit oder Arbeitslosigkeit. Sie sollte eigentlich dabei helfen, nicht noch tiefer in die Schulden zu rutschen. In den meisten Fällen wird die Restschuldversicherung zusammen mit einem Kredit abgeschlossen.
Doch Verbraucherschützer warnen: Restschuldversicherungen sind meist zu teuer und nutzlos! Versteckte Klauseln verhindern, dass die Restschuldversicherung im Ernstfall zu tragen kommt. Dabei können z. B. bestimmte Krankheiten ausgeschlossen werden.
easyhelp Deutschland rät: Bei Konsumentenkrediten für Fernseher, Möbel oder Auto ist eine Restschuldversicherung nicht notwendig. Bei einer Immobilie hingegen kann sie nützlich sein.
Egal, wie Sie sich entscheiden, lesen Sie sich den Vertrag immer gut durch und achten Sie auf das Kleingedruckte. Wenn Sie Zweifel haben, wenden Sie sich an den Verbraucherschutz oder einen Juristen.
Ist die Verschuldung bereits eingetreten und Ihre Restschuldversicherung trägt nicht? easyhelp Deutschland zeigt Ihnen Ihre Möglichkeiten und hilft Ihnen aus der Schuldenfalle wieder raus!
Rufen Sie noch heute an und lassen Sie sich informieren!
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