Angst vor der Pfändung – easyhelp Deutschland zeigt Ihnen den Weg!

easyhelp Deutschland - Ihr Wegweiser in eine schuldenfreie Zukunft!

Die Pfändungsfreigrenzen legen gesetzlich fest, wie viel vom Einkommen einer Pfändung unterliegen kann. Dabei staffelt sich die Pfändungsfreigrenze nach der Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen. Gesonderte Regelungen für Pfändungsfreigrenzen gelten dabei für Überstunden, Spesen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Auch Unterhaltspfändungen unterliegen besonderen gesetzlichen Regelungen bei einer Pfändung (nach § 850c ZPO keine Rücksicht auf Pfändungsfreigrenzen).

Anhand der Pfändungstabelle können Sie ersehen, wie viel von Ihrem Arbeitseinkommen der Pfändungsfreigrenze unterliegt.

Mit der Hilfe von easyhelp Deutschland keine Angst mehr vor Pfändungen Auszug Pfändungstabelle (Gesamte Tabelle als Download hier.)

Beispiel:

  1. Herr Mustermann, alleinstehend ohne Kinder, hat ein Nettoeinkommen von 1.028 € im Monat. Damit liegt er unterhalb der Pfändungsfreigrenze. Hier kann i.d.R. nicht gepfändet werden.
  2. Herr Mustermann ist verheiratet. Seine Ehefrau ist in Elternzeit mit dem einjährigen Kind. Herr Mustermann verdient 2.400 €, seine Frau bekommt 300 € Elterngeld. Damit werden ihm zwei unterhaltspflichtige Personen angerechnet. Dennoch können ihn laut Pfändungstabelle 297,02 € jeden Monat gepfändet werden.

Der pfändbare Betrag wird an den rangersten Gläubiger ausgezahlt, der eine Pfändung erwirkt hat. Alle weiteren Gläubiger, die eine Pfändung „angemeldet“ haben, müssen warten, bis die Forderung des ersten Gläubigers beglichen wurde. Erst dann werden die weiteren Gläubiger durch eine Pfändung bedient.

Mit der Hilfe von easyhelp Deutschland bringen Sie wieder Ordnung in Ihr Leben und brauchen sich vor Pfändungen nicht mehr fürchten.

Starten Sie noch heute in ein neues Leben und lassen Sie sich informieren. Gemeinsam mit easyhelp Deutschland können Sie Ihre Schulden abbauen und haben wieder mehr Luft zum Leben.

Rufen Sie noch heute an unter 0800 147 80 52 oder informieren Sie sich unter easyhelp-deutschland.de

Weiterführende Informationen:

Grundlage: BGBl I S 710 – Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2013

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