Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

Ein Pfändungsschutzkonto (oder auch P-Konto) ist ein auf Guthabenbasis geführtes Konto, das im Falle einer Pfändung den Schutz über den pfändungsfreien Betrag gibt. Die aktuelle Pfändungsfreigrenze laut § 850c ZPO liegt bei 1.049,99 € ohne unterhaltspflichtige Personen.

Pfändung – was genau ist das?

Eine Pfändung ist eine Beschlagnahme z. B. von Gegenständen zur Gläubigerbefriedigung. Sie ist eine Form der Zwangsvollstreckung. Eine Pfändung erfolgt durch einen Pfändungsbeschluss. Hierzu muss der Gläubiger ein rechtskräftiges Urteil oder Vollstreckungsbescheid erwirken. Ausnahmen sind hierbei das Finanzamt und Behörden.