Am 13.05.2014 hat der Bundesgerichtshof (BGH) beschlossen, dass Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite unzulässig sind.
Die Bearbeitungsgebühren sind für die Tätigkeiten, die die Banken im eigenen Interesse oder aufgrund einer bestehenden Rechtspflicht erbringen. Die Gebühr stellt einen unangemessenen Nachteil für die Kunden dar und darf deshalb nicht mehr verlangt werden.
Kontrollieren Sie Ihre bereits geschlossenen Verbraucherkredite auf Klauseln und Kosten zur Bearbeitungsgebühr. Derzeit besteht eine Verjährungsfrist von drei Jahren. D. h. alle Kunden, die Verbraucherkredite nach dem 1. Januar 2011 geschlossen haben, können Ihre Gebühren zurück verlangen.
Dazu stellen wir Ihnen hier ein Musterschreiben bereit: Erstattung Bearbeitungsgebühren Verbraucherkredit