Das „Recht auf Vergessenwerden“ – Google muss Links löschen

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Mitte Mai hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit einem Urteil entschieden, dass Google bestimmte Links löschen muss.

Dabei handelt es sich Links mit alten und sehr privaten Inhalten. Jeder Bürger in Europa hat dabei das Recht, einen Antrag zu stellen.

Google stellt dafür ein Antragsformular zur Verfügung. Hier muss man nun alle erforderlichen Daten eingeben, u.a. Name, Mailadresse und die Links, die entfernt werden sollen. Man kann auch als Ehepartner zum Beispiel handeln. Es gibt dafür ein Extrafeld, in dem man eintragen kann, in welchem Verhältnis man zu der Person, wessen Link gelöscht werden soll, steht. Weiterhin erforderlich ist eine Kopie des Personalausweises oder des Führerscheins zur Identifizierung.

Wenn man nun in den Suchmaschinen einen Link findet, der man gerne gelöscht haben will, so verlangt Google dafür auch eine Begründung. Jeder Antrag soll individuell geprüft werden. Google hat ein Expertenteam zusammen gestellt, welches nun die Anträge prüft. Dabei geht es um Datenschutzrecht und das öffentliche Interesse auf Auskunft und Informationsweitergabe.

Bereits am ersten Tag gingen bei Google ca. 12.000 Anträge ein. Die Bearbeitungszeit und wann der Eintrag gelöscht ist, ist derzeit noch unbekannt. Betroffene sollen aber benachrichtigt werden, sobald ihr Antrag bearbeitet wird.

Die Links werden allerdings nur innerhalb Europas gelöscht und auch nur in den Suchergebnissen bei Google. Außerhalb der Suchmaschine sind die Inhalte weiterhin verfügbar. Auch Links bei anderen Suchmaschinen, wie z. B. Yahoo, müssen auf Antrag gelöscht werden. Jedoch gibt es hier noch keine Antragsformulare.

Sollten Sie also auch einen Link bei Google und Co gefunden haben, den Sie gelöscht haben wollen, dann sollten Sie schnell handeln. Gerne helfen wir Ihnen dabei. Hier gelangen Sie zum Antragsformular von Google: https://support.google.com/legal/contact/lr_eudpa?product=websearch&hl=de

Des Weiteren stellen wir Ihnen ein Musterschreiben für weitere Suchmaschinen zur Verfügung, sollten Sie auch da unerwünschte Links gefunden haben. Versenden Sie diese am besten per Einschreiben, dann sind Sie auf der sicheren Seite.

Download Musterschreiben zur Löschung eines Linkes hier: Löschung Link Suchmaschine

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