Mit der neuen Gesundheitsreform vom Bundestag sollen ab dem 1. Januar 2015 die Krankenkassenbeiträge von derzeit 15,5 % auf 14,6 % sinken. Das bedeutet, dass der Sonderbeitrag für Versicherte von 0,9 % entfällt.
Dennoch ist aus Sicht von Doris Pfeiffer (Vorsitzende des Spitzenverbandes der Krankenkassen – GKV) keine Erleichterung für die Versicherten in Sicht.
Mit der Änderung des Beitrages dürfen die Krankenkassen im Gegenzug zur Beitragssenkung zukünftig auch wieder Zusatzbeiträge von den Versicherten fordern. Laut Pfeiffer wird der Zusatzbeitrag wohl bei 0,9 % liegen. Dieser wird einkommensbezogen prozentual berechnet. Das bedeutet, wer mehr verdient, wird auch mehr bezahlen.
Betroffene können allerdings mit Erhebung des Zusatzbeitrages von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Die Kündigung muss dann bis zur Fälligkeit des Zusatzbeitrages bei der Krankenkasse eingegangen sein.
Wer also Post von seiner Krankenkasse bekommt, sollte sich diese genau anschauen und rechtzeitig kündigen. Gekündigt kann immer zum Ende des übernächsten Monats.
Beim Versicherungswechsel sollten Sie allerdings nicht nur auf die Zusatzbeiträge der jeweiligen Kassen achten, sondern auch auf die Leistungen.
Für Ihre Kündigung haben wir Ihnen hier ein Musterschreiben hinterlegt, welches Sie nutzen können.
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