„Ich kann mit meinem Geld machen, was ich will!“

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Grundlegend ist das nicht verkehrt. Jeder kann mit seinem Geld machen, was er will.

Hat man aber sein Geld bereits ausgegeben, bevor man Miete und Strom bezahlt hat, spricht man von unwirtschaftlichem Verhalten.

Man sollte immer erst Miete, Strom und andere wichtige Rechnungen bezahlen. Wichtig ist auch, genug Geld für Lebensmittel über den ganzen Monat bereit zu haben.

Es macht keinen Sinn, wenn man den neusten Fernseher mit einer großen Sound-Anlage hat, wenn der Kühlschrank leer ist und man nicht weiß, wie man die nächsten Wochen über die Runden kommen soll.

Für Arbeitslosengeld II Empfänger kann unwirtschaftliches Verhalten drastische Folgen haben. Laut § 31 Abs.2 SGB II (Sozialgesetzbuch) kann unwirtschaftliches Verhalten trotz Belehrung zur Kürzung der Leistung führen.

Wir empfehlen:

  • Führen Sie ein Haushaltsbuch.
  • Richten Sie für Miete und Strom einen Dauerauftrag ein.
  • Setzen Sie sich ein Limit, wie viel Geld Sie für Ihre Freizeit ausgeben wollen und können.
  • Denken Sie daran, dass Sie auch am Ende des Monats noch Geld für Lebensmittel brauchen.
  • Zahlen Sie, wenn möglich, bar. Je mehr Sie bargeldlos zahlen, um so eher können Sie den Überblick verlieren.
  • Schreiben Sie sich zu Hause bereits einen Einkaufszettel. Kaufen Sie dann auch nur das ein, was darauf steht.
  • Legen Sie sich immer etwas Geld zur Seite für eine unvorhergesehene Anschaffung oder Reparatur.
  • Kaufen Sie nicht alles auf Raten, sondern sparen Sie auf das Ziel hin. Zu viele verschiedene Raten verschlechtern die Übersicht.

Wenn Sie Hilfe benötigen oder den Überblick bereits verloren haben, dann sprechen Sie uns an.

Rufen Sie heute noch an und lassen Sie sich informieren!

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