Während der Privatinsolvenz muss ein Schuldner gewisse Pflichten erfüllen, damit er die Restschuldbefreiung erteilt bekommt und die Schulden damit erledigt sind.
Zu diesen Pflichten oder auch Obliegenheiten gehört zum einen, dass der Schuldner eine angemessene Erwerbstätigkeit ausübt oder sich um eine bemüht. Außerdem darf er keine zumutbare Tätigkeit ablehnen.
Des Weiteren muss das Vermögen des Schuldners, wie zum Beispiel eine Erbschaft, zur Hälfte des Wertes an den Treuhänder abgegeben werden.
Jeder Wechsel des Wohnsitzes oder des Arbeitgebers muss unverzüglich dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder mitgeteilt werden. Es reicht also nicht nur aus einen Nachsendeantrag bei der Post zu stellen.
Der Schuldner darf Zahlungen nur an den Treuhänder vornehmen und die Gläubiger nicht nach eigenem Ermessen befriedigen. Es darf kein Sondervorteil einzelner Gläubiger bestehen.
Natürlich gibt es noch weitere Obliegenheiten in der Privatinsolvenz. Im Detail finden Sie zum Nachlesen alle Obliegenheiten in der Insolvenzordnung.
Die Gründe für das Versagen der Restschuldbefreiung erfahren Sie im nächsten Teil.
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