Was passiert eigentlich mit den Schulden nach dem Tod? Müssen die Hinterbliebenen dafür aufkommen oder werden die Schulden gelöscht?
Wichtig ist auf jeden Fall, dass sich die Erben darüber im Klaren sein müssen, was sie erben. Schulden oder Vermögen? Es geht nicht, dass man nur das Vermögen animmt und die Schulden nicht. Entweder alles oder nichts!
Es gibt nun zwei Wege für die Hinterbliebenen.
Sie haben die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen, wenn die Schulden nach dem Tod das Vermögen übersteigen und sie dann mit ihrem eigenen Vermögen dafür aufkommen müssen. Dabei muss man aber auch beachten, dass wenn ein Erbe ausgeschlagen wurde, das Erbe gleichzeitig automatisch auf den Nächsten übergeht. Bitte beachten Sie, dass auch ungeborene Kinder ein Erbe ausschlagen müssen. In diesem Fall muss die Mutter des Kindes das Erbe für das Kind ausschlagen, damit das Kind nicht geboren wird und schon einen Berg voll Schulden hat. Ist das Erbe einmal ausgeschlagen, kann es dann nicht doch wieder angenommen werden.
Wenn Sie das Erbe angenommen haben oder nicht in der Frist von sechs Wochen ausgeschlagen haben, haben Sie eine „Schonfrist“ von drei Monaten. In dieser Zeit brauchen Sie sich um die Gläubiger nicht zu kümmern. Wenn das Vermögen des Verstorbenen ausreicht, um die Schulden nach dem Tod zu begleichen, können Sie beim Nachlassgericht eine Nachlassverwaltung beantragen. Damit verlieren Sie zwar die Verfügungsbefugnis über das Erbe, müssen sich aber auch nicht mehr mit den Schulden auseinandersetzen. Kommt dann unterm Strich noch ein Guthaben raus, wird dies an Sie ausbezahlt. Sollten jedoch die Schulden nach dem Tod das Vermögen übersteigen, ist es wichtig schnell zu handeln.
In diesem Fall muss eine Nachlassinsolvenz beantragt werden, damit Sie nicht mit Ihrem eigenen Vermögen für die Schulden haften. Sollten Sie vorher schon den Verdacht der Überschuldung haben, müssen Sie zu dieser Zeit schon die Nachlassinsolvenz beantragen. Es kann sonst zu Schadensersatzansprüchen kommen und Sie müssen mit Ihrem eigenen Vermögen für die Schulden aufkommen.
Beachten Sie bitte auch, dass eine Bürgschaft des Verstorbenen vererbt werden kann.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, was Sie erben könnten, sollten Sie beim Verdacht hoher Schulden nach dem Tod sofort eine Nachlassverwaltung beantragen. In diesem Fall müssen Sie die Erbschaft nicht ausschlagen. Das geschieht dann automatisch.
Hat der Verstorbene eine Risikolebensversicherung abgeschlossen und es kommt zur Auszahlung an den Begünstigten, ist dies als Schenkung zu betrachten und zählt nicht als Erbe. Wenn nun der Erbe und der Begünstigte die gleiche Person sind, kann das Erbe ausgeschlagen werden, aber die Auszahlung der Lebensversicherung folgt trotzdem.
Leider gibt es immer noch zu viele, die sich darüber keine Gedanken machen und zum Schluss mit den Schulden alleine da stehen. Gerne helfen wir Ihnen aus dieser Situation wieder raus und befreien Sie von den Schulden.
Gehen Sie den Weg mit uns in eine Zukunft ohne Schulden und lassen Sie sich noch heute informieren. Easyhelp Deutschland steht Ihnen mit kompetenten Juristen zur Seite.