In nur 12 Monaten schuldenfrei in acht einfachen Schritten. Ist es aber wirklich so einfach, wie es beschrieben wird?
Wir wollen aufklären. Wenn man die sog. „Englandinsolvenz“ gehen will, um schuldenfrei zu sein, dann muss man acht Schritte befolgen.
- aus Deutschland abmelden (Ausweis muss noch mind. 2 Jahre gültig sein)
- Lebensmittelschwerpunkt nach England verlegen
- Sozialversicherungssummer holen
- Warten
- Insolvenzantrag einreichen
- Termine mit Insolvenzverwalter (Official Receiver)
- Insolvenzverfahren durchlaufen
- Gläubiger werden über Restschuldbefreiung informiert
Es klingt so einfach und so schnell. Doch es gibt viele Auflagen und Hürden, die zu überwinden sind, um schuldenfrei zu werden.
Der Lebensmittelschwerpunkt ist da, wo Sie auch Ihre wirtschaftlichen Interessen haben. Das heißt Sie müssen in England eine Wohnung haben. Diese muss komplett eingerichtet sein mit allem, was man zum Leben braucht. Wenn Sie schuldenfrei werden wollen reicht kein Hotelzimmer, Unterkunft bei einem Freund oder eine Postfachanschrift. Sie brauchen einen Arbeitgeber. Dieser muss aber Gewinn mit seiner Firma erwirtschaften und darf nicht zu viele insolvente Deutsche beschäftigen. Des Weiteren brauchen Sie ein englisches Konto.
Wenn Sie den Schritt in eine schuldenfeie Zukunft mit der Englandinsolvenz wagen, müssen Sie bevor Sie den Insolvenzantrag einreichen mind. sechs Monate warten (In dieser Zeit könnten Sie bereits in Deutschland eine gewaltigen Schritt in Ihre schuldenfreie Zukunft gegangen sein). Dann müssen Sie die Termine beim Insolvenzverwalter wahrnehmen. Dieser wird Sie ausführlich befragen. Dabei ist es wichtig, dass Sie über ausreichende Englischkenntnisse verfügen. Es darf nicht den Eindruck erwecken, dass Sie nur wegen der Insolvenz nach England gezogen sind. Sollte der Insolvenzverwalter Bedenken haben, werden neue Termine veranschlagt und der Begin der Insolvenz verzögert sich. Also noch länger warten, um endlich schuldenfrei zu sein.
Wenn Sie auch das „überstanden“ haben, müssen Sie das Insolvenzverfahren durchlaufen. Dabei werden die Gläubiger angeschrieben. Diese werden in den meisten Fällen Einwände gegen die Restschuldbefreiung haben, da der Wohnort nur fungiert sein könnte. Es folgen weitere Termine beim Insolvenzverwalter und Sie werden mit Sicherheit rechtlichen Beistand benötigen. Am Ende wird die Insolvenzmasse festgestellt und die Restschuldbefreiung eventuell automatisch nach 12 Monaten erteilt. Das bedeutet aber noch nicht, dass Sie in Deutschland schuldenfrei sind.
Die Gläubiger werden dann über die Restschuldbefreiung informiert. Dabei müssen Sie sich jeder Zwangsvollstreckung entziehen, müssen aber die Titel nicht heraus geben. Es ist also noch nicht vorbei.
Treten Sie nun den „Heimweg“ zu schnell an, können die Gläubiger die Insolvenz anfechten und es war alles umsonst. Dann haben Sie zwar einen langen und teuren Weg hinter sich, sind aber dennoch nicht schuldenfrei und können von vorne beginnen.
Die Kosten für die „Englandinsolvenz“ sind meist sehr hoch. Viele Anbieter verlangen horrende Gebühren für die Wohnungssuche, Arbeitsplatzbeschaffung und den Beistand in England. Dazu kommen noch die Lebenshaltungskosten während Ihres Aufenthaltes und der Umzug an sich.
Seit 2001 ist die Insolvenz in England möglich. Seit dem herrscht ein regelrechter „EU-Insolvenztourissmus“. Fliegt der Betrug mit dem „Scheinwohnsitz“ auf, drohen strafrechtliche Konsequenzen.
Die Englandinsolvenz ist also mit Vorsicht zu betrachten und sollte sehr gut überlegt sein.
Wollen Sie wirklich so lange warten, bis Sie den Weg in eine schuldenfreie Zukunft gehen können? Ist es nicht sinnvoller einen Weg zu gehen, bei dem man das Ende schon vorher kennt?
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