Eine Zwangsversteigerung ist eine Durchsetzung einer Forderung mit staatlichen Mitteln.
In der Insolvenz hat der Insolvenzverwalter die Aufgabe
, das Vermögen des Schuldners zu verwalten und die Gläubiger zu bedienen. Dazu gehört auch eine Immobilie.
Besitzt der Schuldner eine Immobilie hat er nun zwei Möglichkeiten. Entweder den freihändigen Verkauf, bei dem erfahrungsgemäß ein hoher Erlös erzielt werden kann oder die Zwangsversteigerung durch das Amtsgericht.
Bei Letzterem muss durch einen oder mehreren Gläubigern ein Antrag auf Zwangsversteigerung beim zuständigen Amtsgericht gestellt werden. Sobald dieser Antrag bewilligt wurde, wird der Verkehrswert der Immobilie festgelegt. Dazu wird ein Gutachter bestellt.
Der Gutachter muss aber nicht in das Haus oder in die Wohnung hereingelassen werden. Man kann ihm den Zutritt auch verweigern. Jedoch kann dann der Wert der Immobilie falsch geschätzt werden, was wiederum ein Nachteil für den Schuldner sein kann.
Als nächstes wird der Termin für die Zwangsversteigerung festgelegt und veröffentlicht. Wird zu diesem Termin kein Gebot oder ein zu geringes Gebot abgegeben, wird ein zweiter Termin festgelegt oder die Versteigerung wieder eingestellt.
Der Schuldner muss erst aus seiner Immobilie ausziehen, wenn eine Versteigerung erfolgreich war und der neue Eigentümer die Immobilie beziehen möchte.
Jedoch ist dann eine Wohnungssuche nicht einfach aufgrund der negativen Schufa. man sollte außerdem versuchen, in der Zeit vor der Versteigerung sich ein kleines Polster anzusparen für den Umzug, Kaution und eventuell neue Anschaffungen.
Sollte der Ehegatte weiterhin kreditwürdig sein, hat auch dieser das Recht die Immobilie zu kaufen. Somit kann der Schuldner in der Immobilie bleiben.