Wieder mehr zum Leben – Neue Pfändungsfreigrenzen ab 1. Juli 2015

easyhlp Deutschland: Hilfe aus den Schulden

Ab dem 1. Juli 2015 bleibt Schuldnern wieder mehr zum Leben. Die Grenze des pfändungsfreien Betrages wird angehoben.

 

 

Pfaendungstabelle 01.07.2015

 

 Gesamte Pfändungstabelle hier.

 

 

Liegt das pfändbare Einkommen derzeit noch bei 1.045,04 € ohne unterhaltspflichtige Personen wird es um fast 30,00 € auf 1.073,88 € erhoben.

Die Pfändungsfreigrenzen werden alle zwei Jahre zum 1. Juli angepasst. Die nächste Änderung wird demnach voraussichtlich zum 1. Juli 2017 erfolgen.

Sollte bei Ihnen derzeit eine Pfändung bestehen, egal ob Lohn- oder Kontopfändung, sollten Sie genau aufpassen, dass sich die Pfändung an die neuen Grenzen anpasst. In der Regel sollten der Arbeitgeber, der Sozialversichungsträger oder die Bank die neuen Grenzen automatisch anpassen. Sollte dies jedoch nicht der Fall sein, können Sie das zu viel ausgezahlte Geld an den Pfändungsgläubiger zurück verlangen.

Aber Achtung: Bei einer Pfändung, bei der der unpfändbare Betrag vom Gericht oder durch einen vollstreckenden öffentlichen Gläubiger individuell bestimmt wurde, wirkt die neue Pfändungstabelle nicht automatisch. Hier muss eine Anpassung durch den Schuldner beantragt werden.

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