Stromschulden sind schnell entstanden und aufgrund der laufenden Zahlungen auch schwer wieder auszugleichen. Wie schnell sitzt man dann im Dunkeln?
Was Sie bei Stromschulden beachten sollten und was Ihre Rechte sind:
Bei der Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung darf Ihnen die Stromversorgung unterbrochen werden (§19 StromGVV). Der Verbraucher muss dabei aber mit mind. 100 € im Verzug sein.
Eine Stromsperre muss mind. vier Wochen vorher angedroht werden und drei Werktage vorher angekündigt werden.
In einigen Fällen ist die Übernahme der Stromschulden durch das Jobcenter möglich. Hierzu lassen Sie sich bitte direkt von Ihrem Jobcenter beraten.
Eine Liefersperre kann auf Grund der „Verhältnismäßigkeitsklausel“ (§19 Abs. 2 StromGVV) ausgeschlossen werden:
- Zum einen, wenn hinreichende Aussicht besteht, dass der Schuldner seinen Verpflichtungen nachkommen kann, z. B. ein höheres Einkommen in Aussicht ist.
- Zum anderen, wenn die Folge der Sperre nicht im Verhältnis zur Schwere des Zahlungsverzuges steht. Zum Beispiel, wenn Sie erstmals im Verzug sind oder ein geringer Zahlungsrückstand besteht.
- Laufende Tilgungsanstrengungen können eine Stromsperre auch ausschließen. Wichtig ist, dass die Versorgung für Kinder, Kranke, Behinderte und alte Menschen gewährleistet wird.
Haben Sie auch Stromschulden und wissen nicht, wie Sie diese bezahlen sollen? Dann sind Sie bei uns genau richtig!
Melden Sie sich heute noch an und starten Sie wieder in eine schuldenfreie Zukunft.