Eine Pfändung ist eine Beschlagnahme z. B. von Gegenständen zur Gläubigerbefriedigung. Sie ist eine Form der Zwangsvollstreckung. Eine Pfändung erfolgt durch einen Pfändungsbeschluss. Hierzu muss der Gläubiger ein rechtskräftiges Urteil oder Vollstreckungsbescheid erwirken. Ausnahmen sind hierbei das Finanzamt und Behörden.
Aber keine Angst, alles was Sie zu einer bescheidenen Lebensführung und Ausübung Ihres Berufes benötigen ist unpfändbar. Laut § 811 ZPO sind zum Beispiel Kleidung, Wäsche, Betten, Haus- und Küchengeräte nicht pfändbar. Ein Fernseher, Radio und PC sind zum Teil auch von einer Pfändung nicht betroffen, wenn sie in bescheidenen Umfang im Haushalt vorhanden sind. Wenn z. B. ein alleinstehender Mann in seiner Wohnung drei Fernseher hat, wird es hier höchst wahrscheinlich zu einer Pfändung von zwei dieser Geräte kommen. In den meisten Fällen sind Aufwand und die Kosten einer Pfändung höher, als ein Gerät noch an Wert hat.
Wenn Sie bereits überschuldet sind und eine Pfändung droht, empfehlen wir Ihnen ein Pfändungsschutzkonto (siehe auch Artikel "Pfändungsschutzkonto"). Dies ist aber nur ein Schutz vor der „totalen Pleite“ und bietet keine Lösung um von Ihren Schulden wegzukommen.
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