
Im ersten Teil haben wir Ihnen ja bereits berichtet, dass ein Gläubiger einen Antrag auf Versagen der Restschuldbefreiung stellen kann. Aber aus welchen Gründen kann das passieren?
Wer bürgt wird gewürgt sagt der Volksmund. Und er hat Recht.
Wer eine Bürgschaft unterschreibt, setzt damit seine wirtschaftliche und finanzielle Existenz auf‘s Spiel. Zahlt der eigentliche Schuldner nicht, tritt der Gläubiger an den Bürgen heran.
Sie haben die Übersicht über Ihre Schulden verloren?
Ihre Unterlagen sind nicht vollständig und ungeordnet?